Was war los im BR

Sie sind hier: Startseite » Was war los im BR

Kann man überhaupt was tun ?

Was tun wenn sich OGH irrt oder fehlerhaft urteilt

Erst im heurigen Frühjahr habe ich eine Stellungnahme von Fr. Prof. Barbara Trost zu meinem OGH Urteil im 2. Arbeitsgerichtsprozess gelesen in der Zeitung "Recht der Arbeit". In diesem Prozess hat jede Instanz ein anderes Urteil gefällt. In der nächsten Ausgabe von der "Solidarwerkstatt" (Zeitung) erscheint bzw. erschien ein Artikel von mir über diese Arbeitsrechtsache.

1. Instanz keine Kündigung keine Entlassung
2. Instanz Entlassung
3. Instanz Kündigung

Den ersten Arbeitsgerichtprozess habe ich in allen drei Instanzen gewonnen.

Der Titel des Artikels von Fr. Prof. Barbara Trost war:

Beschränkung- und Benachteiligungsverbot
sowie Mandatsschutzklausel zu Unrecht ignoriert

Link--> 1. OGH Urteil
Link--> 2. OGH Urteil
Link--> Artikel zum 2. OGH Urteil
Link--> Artikel "Solidarwerkstatt"
Link--> Persönliche Urteilskritik
Link--> Gesellschaftliche gewerkschaftliche politische Kritik

Grundsätzliches:

Jedem kann einmal ein Fehler oder Irrtum unterlaufen bei seiner Arbeit. Kein Mensch ist davor gefeit, auch nicht wenn dies ein OLG oder OGH Richter ist. Das Rechtssystem ist sicherlich in Ordnung, dass heißt aber nicht, dass man aus Erfahrungen nichts verbessern kann.

In Wahrheit ging es im Hintergrund der Arbeitsgerichtsprozesse um Machtkämpfe von Betriebsräten und Betriebsratsfraktionen und die Handhabung der Gelder des Betriebsratsfond.

Das Arbeitsrecht schützt den Betriebsrat vor ungerechter Behandlung durch den Arbeitgeber, aber es regelt nicht die Beziehung der Betriebsräte untereinander. Es gibt auch kein Fraktionsrecht.

Allgemeines

Der voestalpine Arbeiterbetriebsrat hat sicherlich eine tragende Rolle innerhalb der Gewerkschaft, der Arbeiterkammer und in der SPÖ. Die gesamte verstaatlichte Industrie, bedingt durch ihre Größe war der Motor und die treibende Kraft für die Innteressen der Arbeitnehmer. Besonders erwähnen möchte ich die Leistungen von BRV Helmut Oberchristl und BRV Franz Ruhaltinger. Eine Besonderheit des Arbeiterbetriebsrates im voestalpine Konzern ist, das es für einige BR´s möglich ist, in hoch dotierte politische Funktionen gewählt zu werden.

Durch die politischen Machtverhältnisse in den 70er und 80er Jahren (SPÖ Alleinregierung, SPÖ Mehrheiten in Gewerkschaft und Arbeiterkammer) hatte der Betriebsrat eine Doppelfunktion. Eigentümervertreter und Beschäftigtenvertreter zu sein. Der Betriebsrat hatte eine starke Machtposition, die er für die Beschäftigten einsetzte.

Die wirtschaftlichen Entwicklungen seit 1987, einige größere Krisen, die organisatorischen Veränderungen in den Arbeitsprozessen, die Globalisierung, haben auch seine Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen. Die Veränderungen des Kräfteverhältnisse der politischen Parteien haben diese Auswirkungen noch verschärft. Insgesamt hat sich die Anzahl der Beschäftigten in der Stahlindustrie sehr verringert.

Die alles hat natürlich Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen (Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Sozialdemokratie) und auch auf den Betriebsrat. Mein Ziel wäre es gewesen, sich auf diese Herausforderungen einzulassen, die nötigen Veränderungen in der Arbeitsweise und Organisation der Betriebsratsarbeit. Die Entwicklungen in den letzten Jahren waren sehr geprägt von persönlichen Konflikten zwischen Arbeiterbetriebsräten. Viel zu viel Zeit wurde verschwendet in das Thema wer wird Vorsitzender, wenn der Vorsitzende in Pension geht.